Vorsitzender des Hohenamtes für Religionswesen
Ankara-Türkei
Übersetzung des Textes für die
internationale Tierrechtsarbeit durch
Adile Pannicke
Animal Protection Group
Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V.
Absender:
Türkische Republik
Das Hohe Amt für Religionswesen
Ankara Türkei
Nr. B.02.1.DIB.0.10-021-729
Betr: Betäubtes Schächten von Tieren.
Datum: 27 Mai 2004-08-16
„Schächten mit Betäubung“
Die islamische Religion hat den Perfektionismus zum Grundprinzip erklärt.
Im Bezug auf das Schächten von Tieren erwartet sie von ihren Gläubigen
auch diese Gründlichkeit.
Aus diesem Grunde, soll das Schlachttier weder gequält werden, noch unnötig
leiden. Der Schlachtvorgang soll nur vom fachkundigen Personen schnell
vollzogen werden. Die hygienischen Maßnahmen müssen dabei eingehalten
werden.
Während des Schächtvorganges sollten keine Kinder sich vor Ort aufhalten,
da solche Erfahrungen zur traumatischen Störungen führen können.
Um unnötige Aufregung zu vermeiden, sollen die Tiere während des Schächtvorganges getrennt und ohne Blickkontakt von einander gehalten werden.
Die Betäubung der Tiere vor dem Schächten , ist nicht gegen den islamischen Sinn des Schächtens.
Lediglich darf das Tier während oder aufgrund der Betäubung nicht sterben.
Falls das Tier aufgrund der Betäubung ableben sollte, ist es verboten sein Fleisch zu verzehren.
gez. Dr. Muzaffer Sahin
- Der Vorsitzende -