Die Betäubung der Tiere vor dem Schächten , ist nicht gegen den islamischen Sinn des Schächtens.


Dr.Muzaffer Sahin

Vorsitzender des Hohenamtes für Religionswesen

Ankara-Türkei




Übersetzung des Textes für die

internationale Tierrechtsarbeit durch


Adile Pannicke

Animal Protection Group

Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V.

www.animalprotectiongroup.de


Absender:

Türkische Republik

Das Hohe Amt für Religionswesen

Ankara Türkei


Nr. B.02.1.DIB.0.10-021-729

Betr: Betäubtes Schächten von Tieren.

Datum: 27 Mai 2004-08-16






Schächten mit Betäubung“



Die islamische Religion hat den Perfektionismus zum Grundprinzip erklärt.


Im Bezug auf das Schächten von Tieren erwartet sie von ihren Gläubigen

auch diese Gründlichkeit.

Aus diesem Grunde, soll das Schlachttier weder gequält werden, noch unnötig

leiden. Der Schlachtvorgang soll nur vom fachkundigen Personen schnell

vollzogen werden. Die hygienischen Maßnahmen müssen dabei eingehalten

werden.

Während des Schächtvorganges sollten keine Kinder sich vor Ort aufhalten,

da solche Erfahrungen zur traumatischen Störungen führen können.


Um unnötige Aufregung zu vermeiden, sollen die Tiere während des Schächtvorganges getrennt und ohne Blickkontakt von einander gehalten werden.



Die Betäubung der Tiere vor dem Schächten , ist nicht gegen den islamischen Sinn des Schächtens.


Lediglich darf das Tier während oder aufgrund der Betäubung nicht sterben.

Falls das Tier aufgrund der Betäubung ableben sollte, ist es verboten sein Fleisch zu verzehren.


gez. Dr. Muzaffer Sahin

- Der Vorsitzende -