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Schaechten

 

Schächten... eine andere Art von Tierquälerei!

Unter Schächten versteht man das ausbluten lassen eines Tieres bei vollem Bewusstsein.

Es wird ohne Betäubung, also bei vollem Bewußtsein die Kehle durchgeschnitten. Oft gerinnt das Blut, bevor ein Tier tot ist , dann wird oft immer wieder nachgeschnitten. Blut läuft in die Lunge und löst furchtbare Nöte und Panik aus. Ein wehrloser und qualvoller Todeskampf lässt letztendlich nach Minuten das Tier verenden.

Ein Tier ist ein intelligentes Wesen, dass Gefühle hat und auch ein Schmerzempfinden, wie wir Menschen. Da die Instinkte eines Tieres wesentlich mehr geprägt sind, als beim Menschen, verspürt ein Tier sofort, wenn Gefahr droht.

Wenn ein Tier spürt, dass Gefahr droht und es kann nicht ausweichen oder sich wehren, verfällt es leicht in Panik.

Beschrieben wird das Schächten u. a. so:

“Das Schächten oder Shechita (hebr. šahat = schlachten) ist das rituelle Schlachten von Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Bezweckt wird das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, da der Genuss von Blut sowohl im Judentum als auch im Islam verboten ist. Die Tötung erfolgt im Judentum unbetäubt; im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zwar zulässig, wird aber oft nicht angewendet. Mittels eines speziellen Messers mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, wird das Tier getötet.”

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Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass warmblütige Tiere nur nach vorheriger Betäubung geschlachtet werden dürfen. Eine Ausnahmegenehmigung sieht das Gesetz vor, wenn zwingende religiöse Gründe ein betäubungsloses Schächten erforderlich machen.

 

Leider hat sich unsere Regierung auf das Niveau der Tierquäler begeben und eine Ausnahmegenehmigung erlassen:

“Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schlossen sich nun die Leipziger Richter an. Sie argumentierten, dass die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung keine Auswirkung auf die Religionsfreiheit hat. Ein Vorrang vor der Religionsfreiheit sei durch die Verankerung nicht beabsichtigt gewesen, so das Bundesverwaltungsgericht. Das Tierschutzgesetz werde beiden Interessen dadurch gerecht, dass es Ausnahmegenehmigungen eng an religiöse Gründe binde. Damit das Recht bestätigt, Tiere zur Nahrungsmittelversorgung zu Schächten.”

Jedoch passt hier etwas für mich nicht zusammen, denn in der heutigen sogenannten zivilisierten Welt kann es nicht sein, das man Tiere qualvoll ermordet. Wenn man einer Religion angehört, in der es nicht erlaubt ist, ein Tier vorher schmerzlos zu töten, dann sollen Sie die Finger vom Fleisch lassen und Gemüse essen! Das ist meine Meinung dazu.

Auf der nachfolgenden Seite werden nun Schreiben und Emails veröffentlicht, die an die Verantwortlichen gingen, um an diese Tierquälerei aufmerksam zu machen:

 

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Ich danke allen Personen, die mir zusätzliche Informationen zu Verfügung stellen, das sie den Mut haben, nicht zu schweigen und nicht hinweg zu sehen!

Die Bilder wurden mir mit der freundlichen Unterstützung von:

 Deutsches Tierschutzbüro - www.tierschutzbilder.de

zur Verfügung gestellt.

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Das kopieren, auch von Teilen (Auszüge, Bilder,  Print-Screens ect.) bedarf meiner Genehmigung. Wer dagegen verstösst, macht sich strafbar.

Sollte hier eine persönliche Meinung von mir zu finden sein, fällt diese selbstverständlich in die Meinungsfreiheit, die in unserem Grundgesetz verankert ist.
 

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Meine Link Empfehlung:

Deutsches Tierschutzbüro

Tierschutzbund - Schächten

www.opferfest.de.vu