Sehr geehrter Herr Richter Kley
Als international vernetzte Tierschützer sind wir untereinander gut informiert und damit Sie es auch sind, hänge ich ein wenig von dem Mailverkehr, den Ihr Urteil ausgelöst hat, zu Ihrer Kenntnisnahme an.
Nein, Sie sind nicht Richter in Kleinkleckersdorf, aber offensichtlich uninformiert, ignorant und das ist niemals gut.
Die Forderung zum Schächten für Moslems beruht nicht auf Glaubensvorschriften sondern auf langer Tradition, die man einfachen Menschen mit dem Mäntelchen der Religion immer wieder nahe bringt.
Dabei kennen die Moslems wohl ihren eigenen Koran nicht:
Das unnötige Schlachten, töten Schlagen und grausame Behandeln von Tiere ist eine große Sünde.
Wer gegenüber einem Tier Mitleid fühlt, dem wird auch Gott Mitleid schenken.
Wahrlich kein Tier gibt es, und keinen Vogel, der mit seinen Schwingen fliegt, die nicht Völker wir ihr wären.
Als dann werden auch sie zu ihrem Herrn versammelt
Mohammed
Abu I-Kasim 570-632,
Begründer des Islam
Und Ihr Ton gegenüber engagierten Menschen, wie Tierschützern läßt mich leider unter Ihrem Talar keinen sehr integeren Charakter und gebildeten Menschen vermuten, denn auch diesen Menschen gebührt der Respekt, den Sie für sich einfordern. (§ 1 Grundgesetz)
Auch wenn Sie meine Zeilen als Frechheit empfinden - entbiete ich Ihnen die ihnen gebührende Hochachtung, was immer darunter zu verstehen ist.
Karin Oehl
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Sehr
geehrte Frau Dr. Merkel
Den Ausführungen meiner Freundin Gaby
Lamprecht schließe ich mich
vollumfänglich an, möchte
noch anfügen, daß dieser Richter wohl in
Unkenntnis der
Tatsache, daß es hier nicht um Religion, sondern um
religiös
verbrämte Tradition geht, so ein Fehlurteil
gesprochen hat, das schnellstens
revidiert werden muß
Ich
bin immer der Ansicht gewesen, daß dort umfassend gebildete
Menschen
Recht sprechen. Diese Ansicht muß ich wohl
revidieren, wenn wir als einfache
Menschen (Ich mit über 60
und Volksschulbildung) solche Dinge wissen und
dieser Mensch
nicht?
Mit freundlichem Gruß
Karin Oehl, die einige
Zitate anhängt, die zeigen, daß wir einfachen Leute
uns
in guter Gesellschaft mit unserer Meinung wissen
ZITAT
"Die
vermeintliche Rechtlosigkeit der Tiere,
der Wahn, daß unser
Handeln gegen sie ohne moralische Bedeutung sei,
daß es
gegen die Tiere keine Pflichten gäbe,
ist geradezu eine
empörende Roheit und Barbarei.
Erst wenn jene einfache und
über alle Zweifel erhabene Wahrheit,
daß die Tiere in
der Hauptsache und im wesentlichen dasselbe sind wie wir,
ins Volk
gedrungen sein wird,
werden die Tiere nicht mehr als rechtlose
Wesen dastehen.
Es ist an der Zeit, daß das ewige
Wesen,
welches in uns, auch in allen Tieren lebt,
als solches
erkannt, geschont und geachtet wird."
Schopenhauer
ZITAT
"Zwei
Dinge sind unendlich,
das Universum und die menschliche
Dummheit,
aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz
sicher."
Albert Einstein
(14.03.1879 -
18.04.1955)
deutscher Physiker und Nobelpreisträger
ZITAT
"Was
soll mir die Menge eurer Opfer, spricht der Herr.
Ich bin satt der
Brandopfer von Widdern und des Fettes von den Mastkälbern
und
habe kein Gefallen am Blut der Stiere, der Lämmer und
Böcke.
Wenn ihr hereinkommt zu erscheinen vor mir,
wer
fordert solches von euren Händen?"
(Jesaja 1,11, 12
ff)
ZITAT
"Je früher unsere Jugend von sich
aus jede Roheit gegen Tiere
als verwerflich anzusehen lernt,
je
mehr sie darauf achtet,
dass aus Spiel und Umgang mit Tieren nicht
Quälerei wird,
desto klarer wird auch später ihr
Unterscheidungsvermögen werden,
was in der Welt der Großen
Recht und Unrecht ist."
Theodor Heuss
(ehemaliger dt.
Bundespräsident)
ZITAT
"Die Ohnmächtigen
haben die Lust an der Gewalt im Treten derer,
die noch
ohnmächtiger sind als sie selbst.
Und wenn sie keinen
Menschen quälen oder nach ihrer Willkür
behandeln
dürfen,
so wenigstens einen Hund."
Karl
Jaspers
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Liebe
Karin,
dieses Mail habe ich Dr. Angela Merkel mit unten
stehendem Verteiler
geschrieben.
Ich hoffe, dass ich eine
Antwort bekomme, schließlich habe ich mich in
aller
Sachlichkeit geäußert.
Mit lieben
Grüßen
Gaby
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Betreff:
Schächten ohne Betäubung, Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom
23. November 2006
Gabriela
Lamprecht
Rockenfelder Straße 17a
56567 Neuwied
Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2003 - Das
Schächten
von nicht betäubten Tieren -
Sehr
geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
am 23. November 2006 hat
das Bundesverwaltungsgericht, Richter Dieter Kley,
entschieden,
dass auf deutschem Boden fortan das Schächten eines sich
bei
vollem Bewusstsein befindlichen Opfertieres erlaubt ist.
Dieses Urteil
erging im Namen des Volkes, jedoch nicht in meinem
Namen und auch nicht im
Namen unzähliger Tierfreunde und
Tierschützer unseres Landes. Das bitte ich
Sie, zur Kenntnis
zu nehmen.
Das Thema "Schächten" beschäftigt
die Menschen unseres westlich-christlichen
Kulturkreises seit
vielen Jahren. Es gab bereits unzählige Proteste gegen
das
Schächten an nicht betäubten Tieren, allen voran
protestierte der
Deutsche Tierschutzbund. Sind alle diese Proteste
ungehört an den Eliten
unseres Landes vorbei gehallt? Und das
in unserer vielgerühmten
Demokratie???? Das will mir nicht in
den Kopf!
Warum wurde kein Volksentscheid in dieser kritischer
Thematik bewirkt? Nach
einem Volksentscheid hätte mit Fug und
Recht behauptet werden dürfen: "Im
Namen des Volkes
erging folgende Entscheidung...".
Warum hat das
Bundesverwaltungsgericht das Schächten am nicht
bewusstlosen
Tier nicht verboten, also ein klares NEIN
ausgesprochen? Das Schlachten
eines nicht betäubten Tieres
ist in Island, Norwegen, Schweden, Neuseeland
und der Schweiz
untersagt. Deshalb kommt es in diesen Ländern aber zu
keinen
Glaubenskonflikten oder gar -kriegen, sondern Muslime und
Juden betäuben das
Opfertier per Bolzenschlag oder
reversiblem Elektroschock und schneiden ihm
dann die Kehle auf.
Diese beiden Betäubungsarten lassen beide Religionen
ohne
Wenn und Aber zu.
Warum hat das Bundesverwaltungsgericht nicht
geurteilt, dass das Schächten
in Deutschland nur erlaubt ist,
wenn das Opfertier zuvor bewusstlos gemacht
wird? Das wäre
die zweite Alternative des Richters Dieter Kley gewesen. Die
Länder
Österreich, Dänemark und die USA haben in der Vergangenheit
solches
Recht gesprochen und leben erfolgreich damit, ohne mit
Muslimen, Juden oder
ihrer eigenen Bevölkerung in Konflikt zu
geraten.
Warum hat Herr Dieter Kley den für Deutschland
unakzeptabelsten Weg gewählt,
indem er das Schächten am
nicht bewusstlosen Tier erlaubt? Mir ist es
unbegreiflich, wie es
zu diesem Urteil kommen konnte, wo es doch in vielen
Ländern
funktionierende Alternativen gibt und durch den Richterspruch
des
Dieter Kley logischerweise ein Sturm des Protestes deutscher
Tierfreunde und
Tierschützer provoziert wird.
Shakespeare
ließ seinen Helden Hamlet sagen:
"Auch wenn es Wahnsinn
ist, so hat es doch Methode!"
Bitte erklären Sie mir
die Methode, die hinter dem unverständlichen
Richterspruch
des Richters Dieter Kley steckt.
Mit freundlichen
Grüßen
Gabriela Lamprecht
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EIN SCHANDURTEIL IM NAMEN DES DEUTSCHEN VOLKES
Staatsziel Tierschutz vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig in den Dreck getreten.
Schächturteil - BVerwG 3 C 30.05 vom 23.11.2006
Die Tiere und die Menschen, sind im „Rechtsstaat“ Deutschland immer die Verlierer!
Im Namen des DEUTSCEN VOLKES fordern wir Sie auf:
Ändern Sie das
Tierschutzgesetz dahingehend, dass der § 4a ersatzlos gestrichen wird und
somit dieses Gesetz annähernd das Papier wert ist, auf dem es steht!
Animal Protection Group
Arbeitgruppe für Tierechte e.V.
Vereinssitz 06749 Bitterfeld
1.Vorsitzender Dipl.Ing. Ingo Marco Pannicke
2.Vorsitzende Adile Pannicke (Deutsche türkischer Abstammung)
Pressesprecherin Karola Baumann
verfasst durch Pressesprecher
Ulrich Dittmann
Kontaktstelle D-67284 Kirchheimbolanden
T/F: 06361.3375
"Hurra, wir kapitulieren! " so der Buchtitel von Henryk M. Broder.
Zum lesen dieser Dokumentation sollte das servile BVerwG-Richter-Konglomerat, das o.a.
Entscheidung verbrochen hat, zwingend verurteilt werden.
Wenn Deutsche/Europäer in ein moslemisches Land reisen, verzichen sie aus Anstand und
Höflichkeit auf den Genuss von Alkohol und Schweineflleisch.
Antje Vollmer, Bündnis90/Grüne legte bei einem Besuch in Saudi-Arabien gar einen Schleier an.
Explizit festzuhalten ist aber auch, daß man in manchen islamischen Ländern sich teilweise
schon beim Blättern in einer Bibel in ernsthafte Lebensgefahr begibt.
Muslime bei uns fordern hingegen ein, daß wir ihre eingeschleppten Bräuche akzeptieren, zwingen uns unter Ausnutzung hier bestehender juristischer Möglichkeiten und dekadenter, verängstigter Richter ihre tierquälerischen, archaischen Riten - ein schlicht groteskes
Diktat auf.
Was hat betäubungsloses, grauenvollen Abmetzeln von Tieren mit Religion zu tun?
So leistet man höchstrichterlich öffentlicher Verrohung Vorschub, betoniert immer fester abgeschottete extremistische Parallelgesellschaften und desavouiert um Integration bemühte
muslimische Gläubige.
Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes ist zwingend erforderlich.
Bund und Länder müssen im Sinne der Hessischen Schächt-Initiative von 2005 nun endlich tätig werden.
Ulrich Dittmann/ Ingo Marco Pannicke
23.11.2006
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
die Aufnahme des Staatsziels "Tierschutz" in Art. 20 a GG am 26.07.02 hat die Konsequenz, dass bei verfassungsrechtlichen Abwägungen der Tierschutz grundsätzlich gleichwertig mit anderen Verfassungsgütern zu berücksichtigen ist. Diese Ergänzung des Grundgesetzes bleibt aber im Ergebnis eine gefühlige Deklamation ohne wirklich rechtlichen Inhalt, wenn nicht gleich-zeitig das Tierschutzgesetz entsprechend geändert wird.
Wer nicht schächten darf, ist in seinen Grundrechten verletzt. So lautet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.02. Da brauche ich also nicht erwarten, dass unsere Politiker von irgendwelchen Versündigungsgedanken geplagt werden! Eignet sich der politische Einsatz für das Staatsziel „Tierschutz“ nicht sonderlich für die medienwirksame Selbstdarstellung der gesetzgeberischen Administation?
Muslime in Deutschland fordern ein, dass wir ihre Bräuche akzeptieren, zwingen uns unter Ausnutzung hier bestehender juristischer Möglichkeiten ihre tierquälerischen, archaischen Riten auf. Was hat betäubungsloses, grauenvolles Abmetzeln von Tieren mit Religion zu tun? Was ist das für eine Religion, die so etwas duldet? So leistete man am 23. November 2006 - bestimmt nicht im Namen des deutschen Volkes .- "höchstrichterlich" öffentlicher Verrohung Vorschub, betoniert immer fester abgeschottete Parallelgesellschaften ein und desavouiert um Integration bemühte muslimische Gläubige.
Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes ist zwingend erforderlich. Bund und Länder müssen im Sinne der Hessischen Schächtinitiative von 2005 nun endlich tätig werden! Die übergroße Mehrzahl der Deutschen lehnt diese Tierquälerei ab! Wird auf unsere Befindlichkeit keine Rücksicht genommen? Sind wir Fremde im eigenen Land? Der § 4a des Tierschutzgesetzes ist ersatzlos zu streichen ! Schächten ohne Betäubung gehört verboten - nicht nur für Muslime sondern auch für jüdische Mitbürger! Die Naziverbrechen an den Juden sind durch nichts zu entschuldigen. Man macht sie aber auf keinem Fall mit der Duldung von übelster Tierquälerei - also auch Verbrechen - wieder "gut"! Ich glaube, wenn dieser Irrtum nicht bestehen würde, dann gäbe es diese Tierschinderei in unserem Land auch nicht. Man kann nicht, den Juden diese Tierquälerei gestatten - den Muslimen aber nicht.
Das Staatsziel "Tierschutz" wurde am 23. November 2006 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig zur Phrase abgestempelt ( Schächturteil - BVerwG 3 C 30. 05 v. 23. 11. 2006)! Und wer es immer noch nicht begriffen hat: Wir haben kein Tierschutzgesetz sondern eine Alibi - Show, die die Ausbeutung der Tiere regelt. Die Tiere und die Menschen, die sich für sie einsetzen, sind im „Rechtsstaat“ Deutschland immer die Verlierer! Ich wohnte der Verhandlung bei – ohne Illusionen. Meine Illusionslosigkeit wurde dann ja auch durch dieses Schandurteil bestätigt.
Im letzten Absatz der Presseerklärung des Bundesverwaltungs-gerichtes zu diesem Schandurteil heißt es:
„Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision zurück-gewiesen. Das Gesetz beabsichtige, sowohl den betroffenen Grundrechten als auch den Zielen des ethischen Tierschutzes Rechnung zu tragen. Dem diene die an enge Voraussetzungen zum Schutz der Religionsfreiheit geknüpfte Ausnahmevorschrift für ein betäubungsloses Schlachten. Hieran habe sich durch die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz nichts geändert. Eine andere Betrachtung würde einen vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Vorrang des Tierschutzes bedeuten.“
Wie die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes „kontrolliert“ wird, müsste selbst bis zu Ihnen vorgedrungen sein! Und wenn das Leiden gequälter Tiere für den Gesetzgeber nicht vorrangig vor irgendwelchen leblosen Gottphantomen ist, dann frage ich, warum der Tierschutz im Grundgesetz verankert wurde. Was soll diese Augenwischerei? An der elenden Situation der Tiere hat sich doch seither nichts geändert!
Im Namen des DEUTSCEN VOLKES fordere ich Sie auf: Ändern Sie das Tierschutzgesetz dahingehend, dass der § 4a ersatzlos gestrichen wird und somit dieses Gesetz annähernd das Papier wert ist, auf dem es steht!
Sie müssen nicht überrascht sein, dass die Ausländerfeindlichkeit in Deutschland zunimmt! Solche Urteile sind ein Wegbereiter dafür! Wie froh muss man eigentlich sein, dass einer hier lebenden Regionsgemeinschaft nicht zwingend vorgeschrieben wird, einmal im Monat eine/einen Ungläubige(n) öffentlich zu verbrennen. Nach diesem Urteilsspruch hätte ich da so meine Bedenken …!
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun
Schultz
An der Waldquelle 20
16278 Angermünde
Sent: Thursday, December 07, 2006 10:02 AM
Subject: Schächturteil BVG v. 23. 11. 06 - BVerwG 3 C 30.05
"In der Verhandlung ging es indes um andere Emotionen. "Wir sind nicht beim Amtsgericht Kleinkleckersdorf", zürnte Dieter Kley, Chef des 3. Senats, über die Unsitte, Bundesrichter kurz vor Prozessbeginn mit schriftlichen Erklärungen einzudecken. Auch die Versuche, die der Anwalt des Lahn-Dill-Kreises unternahm, um den Metzger samt Kundschaft ins Zwielicht zu stellen, rüttelten an Kleys Geduld. "Das führt uns nicht weiter", meinte der Senatschef. Zudem ließ das Gericht anklingen, dass Juden in Deutschland eine Schächtgenehmigung vergleichsweise problemlos bekämen. " (Zitat entnommen aus s. erstes Link)
Sehr geehrter Herr Bundesrichter Kley,
nein, Sie waren sicherlich nicht Vorsitzender beim Amtsgericht Kleinkleckersdorf; denn Sie hatten über mehr zu entscheiden als nur z. B. über einen simplen Nachbarschaftsstreit. Sie hatten zu entscheiden über das Schicksal vieler Tiere, nämlich darüber, ob sie einen überaus qualvollen Tod zu erleiden haben oder die Gnade einer vorherigen Betäubung erhalten, sofern man beim Schlachten überhaupt von Gnade sprechen kann. Immerhin handelt es sich bei diesen Tieren um Wesen, die genau so Angst und Schmerz erleiden können wie Sie. Damit Sie in etwa wissen, worüber Sie entschieden haben, ist noch die Begründung einer Petition zum betäubungslosen Schächten angefügt.
Sie waren auch deshalb schon nicht Vorsitzender beim Amtsgericht Kleinkleckerdorf, weil sich kein Amtsrichter bei einer Verhandlung so aufgeführt hätte wie Sie, auch hätte er sicherlich noch Beweismittel zugelassen, was Sie nicht getan haben (s. zweites Link), und er wäre vermutlich auch nicht so befangen gewesen wie Sie (s. drittes Link).
Sehr geehrter Herr Bundesrichter Kley,
Sie sind das Letzte!
Aber nein, Verzeihung, hinter Ihnen kommen selbstverständlich noch die Tiere, über deren Schicksal Sie entschieden haben, aber da mir und vielen anderen deren Schicksal absolut nicht gleichgültig ist, stellen wir uns als Allesletztes noch hinter diese Tiere und wir hoffen, daß in dieser Sache trotz aller pc. noch nicht das letzte bzw. allerletzte Wort gesprochen ist. Wir verweisen schon mal jetzt vorsorglich auf Art. 20 des GG, auf den wir notfalls noch zurückgreifen werden, falls sich keiner der verantwortlichen Vertreter des Volkes, in dessen Namen Sie urteilten, finden sollte, der ein besseres Schicksal dieser Tiere durchsetzen will oder kann.
Hochachtungsvoll
Ines Odaischi
Färbergasse 13
68526 Ladenburg
http://www.dnn-online.de/dnn-heute/67183.html
http://www.lahn-dill-kreis.de/presse/ldk_presse_artikel_38764.html
http://www.unitedjerusalem.org/index2.asp?
Begründung. (entnommen der Petition Nr. 3-16-10-7874-000309 v. 18.12.05)
Zum jetzigen § 4a 1. Der Begriff „Notschlachtung“ beinhaltet die Entblutung eines Tieres. Es ist nicht einsichtig, wie einem erkrankten Tier dadurch geholfen werden kann, dass ihm auch noch die Schmerzen und der Todeskampf bei einer Entblutung ohne Betäubung zugemutet werden.
Zum jetzigen § 4a 2. Die Ausführungen hierzu betreffen das Schächten (betäubungsloses Schlachten bzw. Entbluten) im Judentum wie im Islam. Was dies für die betroffenen Tiere bedeutet, sei hier kurz skizziert: Beim fixierten Tier (D: Rind, Kalb, Schafe, Ziegen, Lämmer; meist Rückenlage mit überstrecktem Hals) werden mittels eines sehr scharfen Messers mit einem Schmitt (das Ideal!) Haut, Muskulatur, beide Halsschlagadern, die Halsvenen, wichtige Nerven, Speise- und Luftröhre bis hin zur Wirbelsäule durchtrennt (Islam im Kehlkopfring, Judentum wegen geringerer Schmerzhaftigkeit unterhalb des Ringes). Die Wirbelsäulenschlagadern sowie die Schlagadervernetzungen im Nacken bleiben intakt. Die Bewusstlosigkeit tritt keineswegs innerhalb von Sekunden ein; sondern das Tier erlebt Schmerzen, Atemnot (Eindringen von Blut und Speisebrei in die Luftröhre, Durchtrennung von für die Atmung wichtigen Nerven) weitaus länger; bei Rindern dauert der Todeskampf wegen einer Besonderheit in der Anatomie der noch intakten Schlagadern sehr lange; laut Berichten bis zu 14 Minuten. Bundestierärztekammer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) lehnen das betäubungslose Schächten ab. Anzumerken ist noch, dass durch die Trefot-Bestimmungen (Eignung für den jüdischen Konsum) sehr viel Fleisch rituell geschächteter Tiere auf den allg. Markt gelangt; beim Islam gibt es noch das Problem des illegalen betäubungslosen Schächtens (s.Anlage). Islam wie Judentum begründen das betäubungslose Schächten religiös. Generell ist hierzu dennoch zu sagen: Bei Islam wie Judentum mangelt es an den im TierSchG genannten zwingenden Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft, die das betäubungslose Schächten vorschreiben bzw. den Genuss von Fleisch nicht betäubungslos geschächteter Tiere untersagen.
Islam. Die Betäubung vor dem Schächten wurde durch die höchsten religiösen Autoritäten beider Richtungen (Sunniten, Schiiten) freigegeben (s .Anlagen). Dennoch besteht eine Minorität auf dem betäubungslosen Schächten; der ZMD, der dieser Minorität beisteht, ist eine politische Institution, die bei weitem nicht alle Mitbürger islamischen Glaubens vertritt. Er ist nicht befugt, entgegen der Entscheidung der höchsten religiösen Autoritäten des Islam das betäubungslose Schächten in D durchzusetzen. Anzumerken ist noch, dass das allen Muslimen gemeinsame ihren Glauben begründende Dokument, der Koran, ein Verbot der Betäubung vor dem Schächten nicht kennt.
Judentum. Hier gibt es anscheinend keine höchste religiöse Autorität. Das Judentum ist zu vielschichtig. Der ZJD, die politische Vertretung (keineswegs aller) Mitbürger jüdischen Glaubens favorisiert das betäubungslose Schächten, verweist aber an die Rabbiner und versendet das Buch von Rabbiner I. M. Levinger, Schechita im Lichte des Jahres 2000, Jerusalem, 1996. Lt. Rabbiner Dr. Levinger ist die jüdische Bibel die höchste Autorität noch vor dem Talmud, der im übrigen das Schächten sehr kritisch sieht (entnommen Levinger, Schechita). Da jüdische Bibel wie Talmud nur das Blutgenussverbot kennen, aber keine Schächtvorschrift geschweige denn ein Betäubungsverbot, leitet Rabbiner Dr. Levinger als Postulat für das Festhalten am betäubungslosen Schächten eine mündliche prae-biblische Vorschrift aus Dtn 12,21 (5 Mose 12,21) ab. Mal abgesehen davon, dass eine exegetische Überprüfung der Belegstelle samt Kontext diese prae-biblische Vorschrift nicht bestätigt, lässt schon besagtes Postulat erkennen, dass es in der gesamten jüdischen Bibel keine Vorschrift zum betäubungslosen Schächten, geschweige denn ein Betäubungsverbot gibt. Viele Menschen jüdischen Glaubens essen auch Fleisch von unter Betäubung geschlachteten Tieren oder werden gerade wegen des betäubungslosen Schächtens Vegetarier. Die Restblutmenge im Schlachtkörper ist nach wiss. Untersuchungen übrigens beim betäubt wie unbetäubt geschächteten Tier in etwa gleich.
Zum jetzigen § 4 a 3. Geflügel gehört eindeutig zu den warmblütigen Tieren; so viel sind diese Tiere wohl noch wert, dass sie vor dem Entbluten betäubt werden.
Warum sich Politik wie Jurisprudenz beim Verbot des betäubungslosen Schlachtens im Blick auf die im GG verankerte Religionsfreiheit trotz Aufnahme auch des Tierschutzes ins GG so schwer tun ist, ist angesichts der Verfahrensweise bei den Zeugen Jehova, einer christlichen Glaubensgemeinschaft, die wegen des Blutgenussverbots Bluttransfusionen grundsätzlich ablehnt, nicht einsichtig. Während man erwachsenen Zeugen die Wahl lässt, entzieht man bei deren Kindern berechtigterweise den Eltern kurzfristig das Sorgerecht, um den Kindern dringend benötigtes Blut zuzuführen. Der Einwand, dass es hier um das Leben von Kindern gehe oder gar, dass es sich nur um eine christliche Sekte (inzwischen Körperschaft des öffentlichen Rechts) handele, dürfte bei ernsthafter Abwägung wohl kaum von Bestand sein.